Ratgeber

Allergene bei Online-Bestellungen: Was Restaurants angeben müssen

5 Min.

Im Restaurant fragt der Gast nach, wenn er unsicher ist. Bei einer Online-Bestellung gibt es niemanden zum Fragen – deshalb muss die Information vorher da sein. Das ist nicht nur Service, sondern Pflicht.

Die 14 Hauptallergene

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) nennt in Anhang II vierzehn Stoffe, die angegeben werden müssen, wenn sie in einem Gericht stecken:

  • Glutenhaltiges Getreide (z. B. Weizen, Roggen, Gerste)
  • Krebstiere, Eier, Fisch
  • Erdnüsse, Schalenfrüchte (Nüsse), Sesam
  • Soja, Milch (einschließlich Laktose), Sellerie, Senf
  • Schwefeldioxid und Sulfite (über 10 mg je kg oder Liter), Lupinen, Weichtiere

Wann die Angabe da sein muss

Bei Bestellungen über das Internet gilt Artikel 14 LMIV: Die Pflichtangaben müssen vor Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein – also bevor der Gast auf „Bestellen“ tippt, nicht erst auf dem Beipackzettel.

Das Landgericht Berlin hat 2019 entschieden, dass ein Online-Lieferdienst über die Allergene in seinen Gerichten informieren muss. Ein allgemeiner Hinweis, man könne sich bei Unverträglichkeiten melden, reichte nicht.

Wie es praktisch geht

Am sichersten steht die Angabe direkt am Gericht: dort, wo der Gast es auswählt. Eine Sammelliste am Ende der Speisekarte, die der Gast erst suchen muss, ist schlechter als eine Zeile beim Gericht.

  • Für jedes Gericht festhalten, welche der 14 Allergene enthalten sind – auch in Soßen und Beilagen
  • Bei Varianten und Extras mitdenken: Die Erdnusssoße als Topping bringt Erdnuss ins Gericht
  • Rezepte ändern sich: Neue Zutat, neuer Lieferant – Angaben nachziehen
  • Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe gehören ebenfalls ans Gericht

Und im Laden?

Bei unverpackten Speisen im Restaurant dürfen Allergene in Deutschland auch mündlich mitgeteilt werden – dann aber nur, wenn eine schriftliche Dokumentation vorliegt, die der Gast auf Nachfrage einsehen kann. Wer die Angaben für die Online-Karte ohnehin pflegt, hat diese Dokumentation gleich mit.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall hilft eine Anwältin oder ein Anwalt.

Häufige Fragen

Muss ich Allergene bei Online-Bestellungen angeben?
Ja. Nach Art. 14 LMIV müssen die Pflichtangaben, zu denen die 14 Hauptallergene gehören, vor Abschluss der Bestellung verfügbar sein.
Reicht ein Hinweis „Bei Allergien bitte melden“?
Nein. Das LG Berlin hat 2019 entschieden, dass ein solcher allgemeiner Hinweis bei Online-Bestellungen nicht genügt.
Wo zeige ich die Allergene am besten an?
Direkt beim Gericht, bevor es in den Warenkorb kommt. Bei Order Terminal ordnest du jedem Gericht seine Allergene zu, und der Gast sieht sie im Gericht.

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Quellen

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